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Ja, die gibt es. Eine gute Erreichbarkeit der Lieferadresse wird von allen Logistikern vorausgesetzt. Bitte informieren Sie uns daher im Voraus, wenn Sie wissen, dass die Lieferadresse schwer erreichbar ist. So können wir direkt bei den Speditions- und Kurierdiensten anfragen und für Sie klären, wie die Lieferung zu erfolgen hat. Dies gilt insbesondere bei Anlieferungen in Fußgängerzonen, Anlieferungen in Hochsicherheitszonen (u.a. Stützpunkte der US Army, Bundeswehr etc.), temporären Zufahrtsbeschränkungen. Solche Serviceleistungen sind in den meisten Fällen nicht mit einer Standardlieferung zu realisieren.

Immer wieder haben Kunden das Problem, dass die Lieferadresse, die sie bei der Bestellung angegeben haben, während der Zustellung geändert werden soll. Sei es, weil man sich bei der Lieferadresse vertippt hat oder weil der Fahrer doch lieber den Seiteneingang in einer anderen Straße nehmen sollte. Das ist dem Fahrer verboten, auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Die genaue Angabe der Lieferadresse ist daher sehr wichtig. Nachträgliche Änderungen sind nur schwer möglich oder erfordern eine erneute Anfahrt, die die Logistiker in der Regel in Rechnung stellen. Diese Mehrkosten müssten wir Ihnen dann ebenfalls in Rechnung stellen. Das führt zu Ärger, den Sie - und natürlich auch wir - gerne vermeiden möchten.

Haben Sie vom Spediteur einen Liefertermin erhalten, stellen Sie bitte sicher, dass die Ware innerhalb dieses Zeitfensters entgegengenommen wird. Auch bei bester Planung kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen. Ein Stau oder ein Unfall kann schnell passieren und ist nicht vorhersehbar. Planen Sie deshalb einen Puffer ein. Steht der Fahrer vor verschlossener Tür, fährt er in der Regel schnell wieder los und es wird ein neuer Liefertermin übermittelt, der in den meisten Fällen in Rechnung gestellt wird. Der Mindestbetrag für eine 2. Zustellung liegt bei mindestens 50€ netto und wird bei Selbstverschuldung von der Spedition bei uns angefordert.

Achten Sie auch darauf, dass der Fahrer die Ware direkt an Ort und Stelle entladen kann und dass eine Anfahrt ohne Probleme möglich ist. Der Fahrer allein ist nicht in der Lage, ein Display mit Hilfe eines Hubwagens von einer Straße in eine andere Straße zu transportieren. Sollte dies der Fall sein, wird der Fahrer die Ware nicht entladen und es wird eine erneute Anfahrt in Rechnung gestellt.